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Verlag für Mediengestaltung aus Andernach verliert Prozess - und heißt jetzt Verlag für Printmediengestaltung

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27.02.2015 – „Dubioses Geschäftsgebahren", „Ominöse Werber“ und „Warnung vor Betrugsmaschen"sind nur drei der Überschriften, die in mehr als einem Dutzend Zeitungsartikeln auftauchen, in denen über den Verlag für Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus 56626 Andernach berichtet wird.

Zur schlechten Presse kommt auch noch ein verlorener Prozess hinzu. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck (AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 10.12.2015 – 6 C 1380/15) entschied, dass dem Verlag für Mediengestaltung kein Anspruch gegen eine unserer Mandantinnen zusteht. Es sei mit dem verwendeten Auftragsvordruck des Verlags schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Und außerdem seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unwirksam. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Ob so viel schlechte Presse und ein verlorener Prozess der Grund dafür sind, dass sich der Verlag für Mediengestaltung zu tarnen versucht? Seit dem 08.01.2016 ist im Handelsregister des Amtsgericht Koblenz (HRA 20121) ein neuer Name eingetragen. Jetzt nennt man sich Verlag für Printmediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Warum auch immer, man verwendet eine Schachtelkonstruktion. Der Verlag für Printmediengestaltung wird vertreten durch eine andere Firma: die auch in Koblenz zu HRB 24062 eingetragene Verlag für Mediengestaltung Verwaltungs Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die mit einem Stammkapital von 1.000 EUR in die Kategorie der Billigfirmen gehört. Sie wird wiederum vertreten von der im Februar 1969 geborenen Bürokauffrau Petra Schwickert aus dem rheinland-pfälzischen 56204 Hillscheid.

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