01.08.2016 – Hartnäckig hält sich das Gerücht, als Betroffener der Masche einschlägiger Werbefirmen & Co müsse man nichts machen. Rechnungen, Zahlungserinnerungen und letzte Mahnungen könne man einfach aussitzen. Solche Firmen würden dann über kurz oder lang aufgeben. Es ist ein Irrtum. Solche Firmen ziehen vor Gericht. Vor allem gegen die, die sich nicht gewehrt hatten. Oder nicht richtig. Und manchmal gewinnen sie.
Aus der baden-württembergischen Kleinstadt 88339 Bald Waldsee ist eine I&W Info & Werbeverlags GmbH mit ihren Geschäftsführern tätig, die beide Ludwig Sieber heißen. Der eine ist Jahrgang 1939, der andere im Juni 1962 geboren. Die bereits seit 1982 bestehende Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm (HRB 600157) eingetragen. Dort schreibt sie sich etwas anders als in ihren Schreiben: I&W Info & Werbe Verlags GmbH.
Sie akquiriert bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern Anzeigenaufträge. Unter anderem für Werbetafeln und Unfallpässe, wie sie sagt. Ihre Verträge sind nebulös. Die von ihr zu erbringende Gegenleistung undeutlich. Wer sich davon zu lösen versucht, bekommt Post mit Beschimpfungen. In denen sich das Wort „Internetschmierer“ findet. Gegen den, der sich dann nicht richtig verteidigt, nicht rechtzeitig einen Anwalt beauftragt, wird auch schon mal ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt.
Doch solche Verträge der I&W Info & Werbeverlags GmbH sind unwirksam, entschied jetzt das Amtsgericht Michelstadt (AG Michelstadt, Urteil vom 24.07.2016 – 1 C 686/15 (03). Es wies die Klage der Firma ab. Und es kam noch schlimmer für die I&W Info & Werbeverlags GmbH. Sie muss eine bereits erhaltene Anzahlung zurück zahlen.